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Anwalt Erbrecht in Krefeld

zum Recht - Hauser Rechtsanwälte
Erbrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht in Krefeld

Erbrecht – Vermögen sichern und Streit vermeiden

Das Erbrecht regelt, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Eine frühzeitige und rechtssichere Planung hilft, Ihren „Letzten Willen“ wirksam umzusetzen und familiäre Streitigkeiten zu vermeiden. Ob Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung – wir begleiten Sie individuell und professionell durch alle Fragen rund ums Erben und Vererben.

Jetzt beraten lassen

Erbschaftsfragen sind oft emotional und komplex. Mit unserer Erfahrung und Sorgfalt begleiten wir Sie sicher durch alle Herausforderungen.

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin und gestalten Sie Ihre Zukunft heute!

Alle Leistungen unserer Anwälte für Erbrecht im Überlick

Testamentsgestaltung – Ihr Wille zählt

  • Sie haben Vorstellungen, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll, wissen aber nicht, wie Sie das rechtssicher festhalten?
  • Ein Testament muss handschriftlich mit Datum, Ort und Unterschrift verfasst sein.
  • Wir beraten Sie ausführlich, entwerfen einen Testamententwurf und begleiten Sie bei der Fertigstellung.
  • Bei Bedarf vermitteln wir auch einen Notar und begleiten Sie zum Beurkundungstermin.
  • Für bettlägerige Personen bieten wir Hausbesuche an.
  • Die sichere Hinterlegung des Testaments übernehmen wir für Sie.
  • Weitere Ausführungen zur Testamentgestaltung finden Sie hier.

Vorsorgevollmacht – selbstbestimmt handeln

  • Sie möchten eine umfassende Vorsorgevollmacht verfassen?
  • Wir stellen Ihnen ein aktuelles Formular zur Verfügung, das regelmäßig an Rechtsprechung und Gesetz angepasst wird.
  • Voraussetzung: Beratung zu Bedeutung, Risiken und Auswahl der Bevollmächtigten (Kosten ab 90 € zzgl. USt).
  • Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.

Patientenverfügung – für alle Lebenslagen vorsorgen

  • Patientenverfügungen regeln mehr als nur die letzte Lebensphase.
  • Wichtig auch bei vorübergehenden Bewusstseinsstörungen, Schlaganfällen, Koma oder psychischen Beeinträchtigungen.
  • Enthält Wünsche zur medizinischen Behandlung, Organspende und Bestattung.
  • Organspendeausweis und -entscheidung sind Teil der Verfügung.
  • Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Wünschen und deren rechtlicher Umsetzung.

Erbverträge – Vermögen lebzeitig regeln

  • Für Unternehmer, Patchwork-Familien und Erblasser mit speziellen Vorstellungen sinnvoll.
  • Regelt verbindlich Vermögensübergänge, Nachfolgen, und Erbschaftsteueroptimierung.
  • Vermeidet Erbstreitigkeiten durch klare Vereinbarungen.
  • Wir beraten und moderieren auch Generationengespräche.

Pflichtteilsansprüche – Risiken vermeiden und Ansprüche geltend machen

  • Pflichtteilsansprüche können den Nachlass belasten und z. B. den Verkauf von Immobilien erzwingen.
  • Kreative und frühzeitige Beratung ermöglicht rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Wir helfen Ihnen, Ihre Pflichtteilsansprüche zu berechnen und durchzusetzen.
  • Ebenso beraten wir Erblasser zur optimalen Vorsorge.

Was kostet das?

  • Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Beratung (Erstberatung ab 90,00 € zzgl. USt)
  • Bei weiterem Mandat werden Beratungsgebühren angerechnet
  • Wir informieren Sie transparent über alle entstehenden Kosten vor Beginn der Tätigkeit

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Erbrecht
19.01.2026

Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

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Erbrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

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