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Familienrecht

zum Recht - Hauser Rechtsanwälte
Familienrecht
 

Ihre Rechtsberatung für Familienrecht in Krefeld und Moers

Familienrechtliche Kompetenz für Sie

Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – das Familienrecht betrifft hochsensible Lebensbereiche. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir beraten Sie empathisch, erfahren und klar.

Wichtige Themen im Familienrecht

  • Gemeinsame Versicherungen/Konten/Schulden

  • Scheidung

  • Sorgerecht

  • Trennung

  • Trennungs- und Scheidungfolgenvereinbarungen

  • Umgangsrecht

  • Unterhalt

  • Versorgungsausgleich

  • Wohnungszuweisung

  • Zugewinnausgleich

Lassen Sie sich beraten

Sie stehen vor einem wichtigen Schritt? Wir begleiten Sie mit Erfahrung, Respekt und Klarheit. Ob Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrecht – wir sind an Ihrer Seite.

Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren!

Erstberatung ab 150, 00 Euro zzgl. MwSt. kann teure Fehler vermeiden.

Wir helfen Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, bevor Fakten geschaffen werden.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Krefeld

Diverse Leistungen im Familienrecht

Unterhalt – Wer schuldet wem wie viel?

Das Unterhaltsrecht unterscheidet z. B.:

  • Kindesunterhalt
  • Getrenntlebenden- und Geschiedenenunterhalt
  • Betreuungs-, Alters-, Vorsorge- und Krankenunterhalt
  • Elternunterhalt

Wir nutzen dasselbe Berechnungsprogramm wie die Gerichte. Transparent und verlässlich.

Sorgerecht – gemeinsam trotz Trennung

  • Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach Trennung in der Regel bestehen.
  • Einzelne Bereiche (z. B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsvorsorge) können übertragen werden.
  • Vollentzug des Sorgerechts nur bei gravierenden Gründen (z. B. Gewalt, Drogen).

Wir begleiten Sie mit Augenmaß durch Auseinandersetzungen – und helfen, Eskalationen zu vermeiden.

Umgangsrecht – die Kinder im Fokus

Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen:

  • Flexiblere Modelle statt „alle 14 Tage“
  • Individuelle Lösungen je nach Familiensituation
  • Mediation statt Gerichtsverfahren

Auch wenn Sie sich als Paar trennen – Sie bleiben Eltern. Wir unterstützen Sie bei fairen Lösungen.

Versicherungen, Konten, Schulden

Bei einer Trennung regeln wir mit Ihnen:

  • Auflösung oder Übertragung von Versicherungen
  • Sperrung und Teilung von Konten
  • Weiterzahlung gemeinsamer Kredite

Wir denken für Sie an alles – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Wohnungszuweisung – wer bleibt, wer geht?

  • Außergerichtliche Lösungen sind oft besser als richterliche Anordnungen
  • Wir formulieren Schreiben und moderieren Gespräche
  • Nur in Ausnahmefällen ist eine gerichtliche Entscheidung notwendig

Trennungs- und Scheidungfolgenvereinbarungen

Sparen Sie Nerven, Zeit und Geld durch Einigung!

  • Regelung von Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etc.
  • Reduziert Konflikte & Kosten um bis zu 50 %
  • Ermöglicht einen schnellen Neuanfang

Unsere Prämisse: Einigung vor Streit – mit Augenhöhe und Fachwissen.

Scheidung – gut beraten statt voreilig entschieden

  • Scheidung ist kein Muss – wir prüfen Alternativen
  • Wer den Antrag stellt, kann Einfluss auf die Kosten haben
  • Auch ein Rücktritt vom Scheidungsantrag kann sinnvoll sein

Kosten richten sich nach dem Familieneinkommen und lassen sich vorher kalkulieren.

Versorgungsausgleich – Renten fair teilen

  • Alle Rentenansprüche werden zu gleichen Teilen ausgeglichen
  • Gesetzlich, betrieblich und privat
  • Auch individuelle Vereinbarungen sind möglich

Wir prüfen Alternativen und helfen bei klugen Regelungen.

Zugewinnausgleich – Vermögen fair verteilen

  • Vermögenszuwachs wird zu gleichen Teilen aufgeteilt
  • Ausnahmen: Erbschaften, Schenkungen
  • Benötigt umfassende Vermögensanalyse (Immobilien, Unternehmen, Fonds etc.)

Unser Know-how verbindet rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Expertise.

Ehevertrag – vorsorgen statt streiten

  • Heute ist nicht mehr alles erlaubt
  • Besonders heikel: Unterhalt & Versorgungsausgleich
  • Gestalten & prüfen bestehende Verträge rechtssicher

Spezialisiert auf komplexe Vertragsgestaltungen und Anfechtungen alter Eheverträge.

Was kostet mich das?

  • Erstberatung ab 150€ zzgl. MwSt.
  • Bei weiterem Mandat wird diese Gebühr angerechnet
  • Kostenhöhe richtet sich nach dem Zeitaufwand & der Bedeutung
  • Beratungshilfe ist möglich
  • Auch Verfahrenskostenhilfe prüfen wir gerne

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Familienrechtlicher Blick auf das BGH-Urteil vom 10.07.2025: Tilgungsleistungen eines Ehegatten im Insolvenzfall

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.07.2025 zur Anfechtbarkeit von Tilgungsleistungen eines Ehegatten anlässlich eines gemeinsam finanzierten Eigenheims hat Aufmerksamkeit, vor allem im Insolvenzrecht, erhalten. Hier erfahren Sie, welche familienrechtlichen Besonderheiten für Ehegatten bestehen, die eine gemeinsame Immobilie finanzieren, und worauf Sie insbesondere im Hinblick auf die Tilgung von Darlehen achten sollten.

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Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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