Anwalt Verkehrsrecht Krefeld
Verkehrsrecht – Wir halten Sie mobil
Im Straßenverkehr kann es schnell zu Konflikten kommen – ob nach einem Unfall, bei einem Bußgeldbescheid oder bei Problemen mit der Fahrerlaubnis. Das Verkehrsrecht betrifft dabei nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger, Radfahrer, Berufskraftfahrer oder Halter von Fahrzeugen. Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und engagiert – außergerichtlich wie gerichtlich – und setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und mobil bleiben.
Was machen unsere Anwälte im Verkehrsrecht?
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Vertretung bei Verkehrsunfällen
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Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinangelegenheiten
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Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
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Unfallregulierung und Schmerzensgeld
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Verkehrsstrafrechtliche Vertretung
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Verkehrsrechtliche Beratung und Prävention
Jetzt beraten lassen
Ob Unfall, Bußgeld, Führerschein oder Punkte: Wir bringen Klarheit in Ihre Angelegenheit – mit Augenmaß, Erfahrung und Nachdruck.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Erstberatung – und bleiben Sie mobil.
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in Krefeld
Leistungen unserer Anwälte für Verkehrsrecht in Krefeld
Bußgeldbescheid erhalten – was nun?
Ein Knöllchen ist schnell da – aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist auch rechtmäßig. Häufig lohnt sich eine Prüfung.
Typische Fälle:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Rotlichtverstöße
- Handy am Steuer
- Parkverstöße
- Fahrverbote
Unser Tipp:
Nicht vorschnell zahlen! Innerhalb von 14 Tagen sollten Sie sich bei uns melden – wir prüfen Erfolgsaussichten und legen ggf. Einspruch ein.
Unfall gehabt – wer haftet?
Nach einem Unfall sind die wichtigsten Fragen:
- Wer hat Schuld?
- Wer zahlt?
- Was ist mit dem Gutachten?
- Gibt es Schmerzensgeld?
- Erhalte ich Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten?
Wir klären für Sie:
- Unfallaufnahme & Beweissicherung
- Schadensregulierung mit der Versicherung
- Durchsetzung von Schmerzensgeld & weiteren Ansprüchen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Auch bei vermeintlicher „Teilschuld“ oder unklarer Lage vertreten wir Ihre Interessen konsequent.
Punkte in Flensburg & Fahrverbot
- Ab 1 Punkt: Eintrag im Fahreignungsregister
- Ab 4 Punkten: erste Verwarnung
- Ab 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis
Wir beraten zu:
- Punkteabbau
- Fahrverbot umgehen
- Recht auf Anhörung & Akteneinsicht
- Maßnahmen zur Fahreignung
Schon bei 2 Punkten lohnt sich juristische Begleitung – wir schützen Ihre Mobilität.
Fahrerlaubnis entzogen – wie weiter?
Der Führerschein ist weg? Wir helfen Ihnen bei:
- Widerspruch oder Klage gegen den Entzug
- Vorbereitung auf die MPU („Idiotentest“)
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wichtig: Viele Maßnahmen sind fristgebunden – rechtzeitiges Handeln erhöht Ihre Chancen erheblich.
Halterhaftung, Fahrtenbuch & Co.
- Bußgeldbescheid trotz Unschuld?
- Fahrtenbuchauflage trotz Unfallfreiheit?
- Fragen zur Versicherungspflicht oder Halterverantwortung?
Wir vertreten Ihre Interessen bei allen typischen Problemen rund ums Fahrzeug – auch als Unternehmer im Fuhrparkrecht.
Verkehrsrecht für Berufskraftfahrer
Für Fahrer im gewerblichen Verkehr gelten besondere Regelungen:
- Arbeitszeit- und Lenkzeitverstöße
- Kontrolle durch BAG oder Polizei
- Gefahrgutrecht
- Fahrzeugkontrollen & Stilllegungen
Wir vertreten Berufskraftfahrer und Speditionen mit Fachwissen und Weitblick – damit der Betrieb nicht stillsteht.
Gut zu wissen
- Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
- Mobile Messungen (Blitzer) sind oft angreifbar
- Akteneinsicht gibt es nur über den Anwalt
- Fahrverbote lassen sich in bestimmten Fällen verschieben oder umgehen
- Bei Verkehrsverstößen mit ausländischem Kennzeichen ist besondere Vorsicht geboten
Unsere FAQs zum Verkehrsrecht in Krefeld
Unter den Begriff „Verkehrsrecht“ wird der gesamte Bereich Straßenverkehr gefasst. Hierzu zählen nicht nur die Rechte und Pflichten von Autofahrern oder Berufskraftfahrern, sondern auch von Radfahrern und Fußgängern im Straßenverkehr.
Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die zivilrechtlichen Ansprüche von Verkehrsteilnehmern untereinander, beispielsweise nach Unfällen. Damit sind die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Verkehrsteilnehmern nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer gemeint.
Weiter umfasst das Verkehrsrecht den Bereich des Strafrechts mit Bezug zum Straßenverkehr, insbesondere die Straßenverkehrsdelikte, beispielsweise Trunkenheit im Verkehr oder dass sich Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich als „Unfallflucht“ bezeichnet). Ebenso sind die Ordnungswidrigkeiten vom Verkehrsrecht umfasst. Das so genannte „Knöllchen“ fällt ebenso in den Bereich des Verkehrsrechts.
Ein ebenso wichtiger Bereich im Verkehrsrecht ist das Fahrerlaubnisrecht. Das Fahrerlaubnisrecht regelt verwaltungsrechtlich die Erlaubnis des Staates gegenüber dem einzelnen Bürger, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Das Fahrerlaubnisrecht könnte man umgangssprachlich mit Führerscheinrecht umschreiben.
Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie gerne die Unfallregulierung mit den Unfallgegnern bzw. der Haftpflichtversicherung der Unfallgegner. Wir setzen ihre berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, soweit Sie bei dem Unfall leider auch verletzt wurden, gegenüber den Unfallgegnern und der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Wird Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung. Hier gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Je eher Sie uns mit ihrer Verteidigung beauftragen, je besser können wir für Sie ihre Verteidigung übernehmen.
Sofern Ihnen der Vorwurf einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit eröffnet wird, sollten Sie zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Wichtiges können wir auch später noch in das Verfahren einbringen.
Wir vertreten Sie ebenfalls gegenüber der Verwaltungsbehörde, sofern die Behörde Eignungszweifel an ihrer Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen anmeldet. Dies können Eignungszweifel aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder beispielsweise wegen Alkoholkonsum oder Drogenkonsum sein.
Wird Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen gilt der Grundsatz:
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Als Beschuldigter einer Straftat oder als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein gesetzliches Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen. Von diesem Schweigerecht sollten Sie Gebrauch machen. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Wichtige Aspekte in der Sache können wir immer noch später der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mitteilen, allerdings können wir einmal gesagtes in der Regel nicht mehr zurückholen.
Sie sollten uns so früh wie möglich mit ihrer Verteidigung gegen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit beauftragen, nachdem Ihnen der Vorwurf eröffnet wurde. Denn nur dann haben wir die Möglichkeit, für Sie frühzeitig tätig zu werden. Sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen, ist die Verteidigung natürlich immer noch möglich, jedoch ist der gesamte Zeitraum des Ermittlungsverfahrens für eine erfolgreiche Verteidigung bereits verstrichen. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen, müssen Sie diese Anordnung immer beachten. Gerne besprechen wir, welche Möglichkeiten gegen die Fahrerlaubnisentziehung
für Sie bestehen.
Wird gegen sie nach der Bußgeldkatalog-Verordnung bei einer Ordnungswidrigkeit z.B. wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot verhängt, kann die Behörde in Ausnahmefällen auf das Fahrverbot verzichten. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallprüfung, so dass nur im konkreten Einzelfall Erfolgsaussichten für den Entfall des Fahrverbots geprüft und besprochen werden können. Auch hier gilt: Beauftragen Sie uns bitte frühzeitig, damit wir auch frühzeitig Möglichkeiten für einen Verzicht auf das Fahrverbot erörtern können und entsprechendes im Rahmen der Verteidigung bei der Behörde einwenden können.
Wenn wir nach einem Verkehrsunfall für Sie Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, Ihnen die hier entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Erfolgt also eine außergerichtliche Regulierung des Unfallschadens, müssen Sie in der Regel selbst keine Anwaltskosten tragen, da diese von der Gegenseite erstattet werden.
Die Verteidigung gegen eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit löst anwaltliche Vergütung für die Verteidigung aus. Unsere Leistungen als Rechtsanwälte rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich in der Regel nach dem Aufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit und insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit für Sie. Im Rahmen einer Erstberatung besprechen wir gerne die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten, soweit wir den Umfang der Angelegenheit sowie deren Schwierigkeit und auch die Bedeutung für Sie bereits im Rahmen der Beratung abschließend erfassen können.