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Anwalt für Strafrecht

zum Recht - Hauser Rechtsanwälte
Strafrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht in Krefeld

Nicht selten beginnt alles mit einem Anhörungsbogen der Polizei – plötzlich sehen Sie sich mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert. Was ist zu tun? Was darf oder muss man sagen? Müssen Sie eine Durchsuchung Ihrer Wohnung oder eine erkennungsdienstliche Behandlung wirklich dulden? In solchen Momenten ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich professionell beraten zu lassen. Vertrauen Sie auf unsere strafrechtliche Kompetenz: Wir bestellen uns sofort für Sie, fordern die Ermittlungsakte an und analysieren die Lage gemeinsam mit Ihnen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir die passende Strategie für Ihre Verteidigung – ruhig, überlegt und zielgerichtet. Ob im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung oder im Rechtsmittelverfahren: Wir stehen an Ihrer Seite. Auch im Zusammenhang mit der Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Erstklassige Strafverteidigung durch unsere Anwälte in Krefeld

Ein Strafverfahren ist belastend – für Sie persönlich, beruflich und emotional. Ob Sie eine Vorladung erhalten haben, bereits Beschuldigter in einem Verfahren sind oder Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen haben: Bewahren Sie Ruhe – und wenden Sie sich an uns. Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser können wir Sie schützen.

Was machen unsere Anwälte im Strafrecht?

Das Strafrecht befasst sich mit Verstößen gegen das Gesetz, die vom Staat verfolgt und mit Strafen geahndet werden. Dabei geht es nicht um zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Geldforderungen), sondern um Bestrafung durch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

  • Strafverteidigung bei Anklagen

  • Beratung in Untersuchungshaft und Haftfragen

  • Einspruch gegen Strafbefehle

  • Strafaufhebung und Straferlass

  • Opfervertretung

  • Beratung zu Strafverfahren und Strafen

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich

Je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir für Sie tätig werden. Besonders im Strafrecht gilt: Nicht reden – erst beraten lassen!

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – diskret, vertrauensvoll und engagiert.

Was ist unter Strafrecht zu verstehen?

Das Strafrecht befasst sich mit Verstößen gegen das Gesetz, die vom Staat verfolgt und mit Strafen geahndet werden. Dabei geht es nicht um zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Geldforderungen), sondern um Bestrafung durch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe .

Wir vertreten Sie u. a. bei:

  • Körperverletzung, Diebstahl, Betrug
  • Beleidigung, Bedrohung, Nötigung
  • Sexualdelikten
  • Jugendstrafverfahren
  • Hausfriedensbruch
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Urkundenfälschung
  • Eigentums- und Vermögensdelikten
  • Ermittlungsverfahren jeder Art

Ganz gleich, ob Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird oder Sie bereits eine Anklageschrift erhalten haben – sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich äußern.

Vorladung, Strafanzeige oder Anklage – was jetzt?

Oft beginnt alles mit einem Brief der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts. Wichtig ist jetzt: Sagen Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.

Ihre nächsten Schritte:

  • Keine Aussage machen – auch nicht „zur Aufklärung beitragen“
  • Schreiben Sie sich alle Details auf (Datum, Uhrzeit, Beteiligte)
  • Kontaktieren Sie uns umgehend

Wir beantragen Akteneinsicht , prüfen die Vorwürfe und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Was passiert im Strafverfahren?

Ein Strafverfahren durchläuft meist mehrere Phasen:

  1. Ermittlungsverfahren (Polizei/Staatsanwaltschaft)
  2. Anklage oder Strafbefehl (wenn Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen)
  3. Hauptverhandlung (vor Gericht)
  4. Urteil (Einstellung, Freispruch, Geldstrafe, Bewährungs- oder Freiheitsstrafe)

Wir begleiten Sie in jeder Phase – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur Urteilsverkündung. Ziel ist immer die bestmögliche Lösung für Sie: z. B. Verfahrenseinstellung, Strafmilderung oder Freispruch.

Verkehrsstrafrecht – wenn es im Straßenverkehr ernst wird

Nicht jeder Vorwurf im Straßenverkehr ist ein einfacher „Knöllchen-Fall“. Das Verkehrsstrafrecht greift, wenn der Vorwurf über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht – also strafrechtlich relevant ist.

Typische Fälle aus dem Verkehrsstrafrecht:

  • Trunkenheit am Steuer (ab 1,1 Promille = Straftat)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung oder Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Die Folgen können erheblich sein: Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Wir prüfen die Vorwürfe, klären über Ihre Rechte auf und vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Strafbefehl erhalten? Nicht einfach zahlen!

Ein Strafbefehl ist kein „Bußgeldbescheid“ – sondern eine Art Urteil ohne Verhandlung . Wenn Sie zahlen, akzeptieren Sie die Strafe (inkl. Vorstrafe).

Wichtig:

  • Frist zur Einspruchseinlegung: nur 2 Wochen!
  • Danach ist der Strafbefehl rechtskräftig

Lassen Sie den Strafbefehl von uns prüfen , bevor Sie zahlen. In vielen Fällen kann ein gerichtliches Verfahren günstigere Ergebnisse bringen.

Ihre Verteidigung – individuell & diskret

Unsere Verteidigung ist kompetent, engagiert und menschlich . Wir wissen, wie belastend ein Strafverfahren ist – und setzen alles daran, Ihre Rechte zu wahren und Schaden von Ihnen abzuwenden.

Was wir für Sie tun:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen
  • Sie rechtlich und strategisch beraten
  • Gerichtliche Verteidigung vorbereiten und übernehmen
  • Alternativen aufzeigen (Einstellung, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich etc.)

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten richten sich nach:

  • Umfang und Art des Verfahrens
  • Aufwand und Komplexität
  • Einkommen und Vermögensverhältnissen

Wir informieren Sie offen und transparent über mögliche Kosten . Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, prüfen wir für Sie die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung .

Unsere FAQs zum Strafrecht in Krefeld

Was ist der Unterschied zwischen einer Anzeige und einer Klage?

Eine Anzeige ist eine Meldung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine Straftat. Eine Klage hingegen wird von einem Staatsanwalt vor Gericht eingereicht, um einen mutmaßlichen Täter strafrechtlich zu verfolgen.

Wann sollte ich einen Anwalt für Strafrecht konsultieren?

Es ist ratsam, einen Anwalt für Strafrecht so früh wie möglich zu konsultieren, insbesondere nach einer Festnahme oder wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Sie während des gesamten Verfahrens unterstützen.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf einen Anwalt, das Recht zu schweigen und das Recht darauf, über die gegen Sie erhobenen Anklagen informiert zu werden. Ihr Anwalt wird Sie über Ihre Rechte im Detail informieren.

Was passiert während der Hauptverhandlung vor Gericht?

In der Hauptverhandlung werden Beweise vorgelegt, Zeugen befragt und Argumente ausgetauscht. Der Richter hört alle relevanten Informationen und fällt anschließend ein Urteil.

Kann ein Anwalt mir helfen, eine Strafe zu reduzieren oder aufzuschieben?

Ja, ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann sich dafür einsetzen, eine mildere Strafe zu erreichen, beispielsweise durch Bewährung, Sozialstunden oder eine Geldstrafe. Dies hängt von den Umständen des Falls ab.

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