Anwalt für Versicherungsrecht
Unter dem Versicherungsrecht versteht man die rechtlichen Regelungen, die die Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern, Versicherern und Dritten regeln. Es umfasst das Versicherungsvertragsrecht, das die Gestaltung, den Abschluss und die Abwicklung von Versicherungsverträgen regelt, sowie spezielle Bestimmungen für unterschiedliche Versicherungsarten, wie etwa die Haftpflicht-, Kranken-, Lebens- oder Sachversicherung. Auch die Rechte und Pflichten der Parteien, insbesondere die Leistungspflicht des Versicherers und die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, spielen eine zentrale Rolle. Das Versicherungsrecht schafft damit rechtliche Sicherheit für die Absicherung von Risiken und die Abwicklung von Schadensfällen.
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Unsere FAQs
Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern, Versicherungsnehmern und ggf. Dritten. Es umfasst den Abschluss, die Inhalte und die Abwicklung von Versicherungsverträgen sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Versicherungsnehmer haben das Recht, Ansprüche durchzusetzen, wenn die Versicherung eine Leistung verweigert. Dabei können sie sich auf gesetzliche Vorschriften wie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berufen und im Zweifelsfall den Ombudsmann der Versicherungen oder ein Gericht einschalten.
Nicht immer. Der Versicherer zahlt nur, wenn der Schadensfall von der Police gedeckt ist und der Versicherungsnehmer seine Pflichten, wie etwa das rechtzeitige Melden des Schadens oder die Zahlung der Prämien, eingehalten hat.
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer eine vertragliche Pflicht verletzt, z. B. den Schaden nicht rechtzeitig meldet. In solchen Fällen kann der Versicherer berechtigt sein, die Leistung zu kürzen oder zu verweigern.
Nein, die Kündigung eines Versicherungsvertrags unterliegt bestimmten Fristen und Bedingungen, die im Vertrag oder im Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind. Es gibt jedoch Sonderkündigungsrechte, z. B. nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall.