Arbeitsrecht in Krefeld
Arbeitsrecht - für beide Seiten
Das Arbeitsrecht betrifft beide Seiten eines Arbeitsverhältnisses – Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer. Beide haben Rechte und Pflichten, die es zu kennen und richtig einzuordnen gilt.
Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte. Dabei berücksichtigen wir die jeweilige Perspektive und entwickeln Lösungen, die rechtlich fundiert und praxisnah sind. Dieses umfassende Verständnis beider Seiten ermöglicht eine ausgewogene und zielgerichtete Beratung.
Was bedeutet Arbeitsrecht?
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Abfindung
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Abmahnung
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Arbeitslohn
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Arbeitsvertrag
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Arbeitszeugnis
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Aufhebungsvertrag
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Arbeitsteilzeit
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Kündigung
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Kündigungsschutzklage
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Mutterschutz und Elternzeit
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Sonderkündigungsrecht
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Urlaub
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Urlaubsabgeltung
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Krefeld
Diverse Leistungen im Überblick
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel nicht – sie wird meist im Rahmen von Verhandlungen oder vor Gericht vereinbart.
Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Häufig dient die Faustformel „ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ als Orientierung, ist aber nicht verbindlich.
Wichtig: Abfindungen können Auswirkungen auf Steuern und Arbeitslosengeld haben. Eine rechtliche Prüfung hilft, die bestmögliche Lösung zu erzielen.
Eine Abmahnung ist mehr als ein Hinweis – sie ist eine Warnung mit Folgen.
Was steckt hinter einer Abmahnung?
• Der Arbeitgeber wirft Ihnen einen Pflichtverstoß vor.
• Mit der Abmahnung wird angekündigt: Beim nächsten Mal droht die Kündigung.
• Sie ist mehr als eine Ermahnung – die Kündigungsandrohung macht den Unterschied.
Das sollten Sie wissen:
• Auch Arbeitnehmer dürfen abmahnen , z. B. bei Vertragsverstößen durch den Arbeitgeber.
• Eine mündliche Abmahnung ist zwar erlaubt – besser ist aber die schriftliche Form.
• Abmahnung und Kündigung schließen sich grundsätzlich aus : Ein abgemahnter Vorfall darf nicht erneut als Kündigungsgrund herangezogen werden.
Häufige Missverständnisse:
• Nein, es braucht nicht drei Abmahnungen – ein Verstoß kann reichen.
• Viele Abmahnungen zum gleichen Thema schwächen deren Wirkung.
• Nach langer Zeit ohne Auffälligkeiten verliert eine Abmahnung ihre Wirkung.
Abmahnung zu Unrecht erhalten?
Dann können Sie deren Entfernung aus der Personalakte verlangen – notfalls vor Gericht.
Wir prüfen Ihre Abmahnung und setzen Ihre Rechte durch. Jetzt Beratung sichern!
Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Rente. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, kann aber durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Grundidee: In den letzten Jahren wird weniger oder gar nicht gearbeitet, während zuvor Arbeitszeit angespart wird. Häufig das Blockmodell: erst volle Arbeit, dann Freistellung.
In der Arbeitsphase wird ein Zeitguthaben aufgebaut, da in der Freistellungsphase vergütet wird. Offene Guthaben werden ausgeglichen. Dieses Guthaben muss gegen Insolvenz abgesichert sein.
Vor Abschluss sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Sie arbeiten – also bekommen Sie auch Geld. Klingt logisch, ist aber manchmal strittig.
Das Wichtigste in Kürze:
• Lohnanspruch ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder dem gesetzlichen Mindestlohn.
• Ausgezahlt wird der Nettolohn – der Arbeitgeber führt Steuern & Sozialabgaben ab.
• Neben Geld sind auch Sachleistungen (z. B. Dienstwagen) möglich – diese sind steuerpflichtig.
• Bei Krankheit oder Urlaub wird der Lohn in der Regel weitergezahlt.
Sie haben kein Gehalt bekommen oder Zweifel an der Abrechnung? Wir setzen Ihren Anspruch durch!
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich.
Wichtige Aspekte eines Aufhebungsvertrages:
• Freiwilligkeit: Zustimmung beider Seiten erforderlich
• Inhalt: Regelungen zu Beendigung, Urlaub, Abfindung, Zeugnis
• Abfindung: Häufig vereinbart
• Kündigungsschutz: Greift nicht
• Sperrzeit: Bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld möglich
• Widerruf: In der Regel ausgeschlossen
Aufgrund der Folgen ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen.
Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und schafft Klarheit über die Arbeitsbedingungen.
Sinn und Zweck des Arbeitsvertrages
Er verhindert Missverständnisse, definiert Erwartungen und beugt Streitigkeiten, etwa zu Vergütung oder Arbeitszeit, vor.
Notwendige Inhalte eines Arbeitsvertrages
Nach § 2 NachwG müssen wesentliche Bedingungen schriftlich festgehalten werden, insbesondere:
• Name und Anschrift der Parteien
• Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses
• Arbeitsort
• Tätigkeit und Arbeitszeit
• Vergütung inkl. Zuschläge
• Kündigungsfristen
• Urlaubsanspruch und Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit
• Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Beachtung des Nachweisgesetzes
Der Vertrag muss spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich vorliegen. Verstöße können sanktioniert werden. Ziel ist Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten.
Bestimmte Gruppen genießen besonderen Kündigungsschutz, u. a.:
• Schwerbehinderte: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX)
• Schwangere/Mütter: Schutz während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Geburt (§ 9 MuSchG)
• Betriebsrat: Kündigung nur aus wichtigem Grund (§ 15 KSchG)
• Auszubildende: Nach der Probezeit meist keine ordentliche Kündigung (§ 22 BBiG)
• Wehr-/Zivildienst: Schutz vor ordentlicher Kündigung (§ 2 ArbPlSchG)
• Elternzeit: Kündigungsschutz während der Elternzeit (§ 18 BEEG)
Der Schutz gilt vor allem für ordentliche Kündigungen. Außerordentliche Kündigungen können im Einzelfall möglich sein.
Sie haben eine Kündigung in der Hand? Dann heißt es: Keine Zeit verlieren!
Wichtig: 3-Wochen-Frist beachten
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit , um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung – auch wenn sie rechtlich falsch war – als wirksam.
Eine nachträgliche Klage ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Unser Tipp:
Warten Sie nicht – sprechen Sie sofort mit einem Anwalt ! Wir reichen Ihre Klage ein und vertreten Sie professionell vor dem Arbeitsgericht. Sie müssen uns nur beauftragen und eine Vollmacht unterschreiben – wir kümmern uns um den Rest.
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Nach Erhalt einer Kündigung gilt eine Frist von drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Wird diese versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig von Fehlern.
Eine nachträgliche Zulassung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Spätestens dann sollte anwaltliche Unterstützung erfolgen. Die Klage kann selbst oder über einen Fachanwalt eingereicht werden.
Der Mutterschutz schützt werdende Mütter vor und nach der Geburt. In dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz sowie Anspruch auf Mutterschutzlohn bzw. Mutterschaftsgeld.
Die Elternzeit ermöglicht es, nach der Geburt bis zu drei Jahre beruflich auszusetzen oder reduziert zu arbeiten. Während der Elternzeit besteht ebenfalls Kündigungsschutz.
Arbeitnehmer haben zudem Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen. Fristen und formale Anforderungen müssen dabei unbedingt eingehalten werden.
Eine frühzeitige Planung und rechtliche Beratung helfen, finanzielle Nachteile und Fehler zu vermeiden.
Sie haben Anspruch auf Erholung – und zwar gesetzlich!
Ihre Rechte laut Bundesurlaubsgesetz:
• 20 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (gesetzliches Minimum)
• 24 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche
• Mehr Urlaub kann per Vertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden
Wichtige Regeln:
• Urlaub soll zusammenhängend genommen werden
• Muss im laufenden Jahr genommen werden
• Ausnahme: Krankheit → Übertrag ins Folgejahr, dann bis 31. März
Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit)
Fragen zu Ihrem Urlaubsanspruch oder zur Urlaubsplanung? Wir beraten Sie gern.
Ihr Arbeitsverhältnis endet – aber Sie konnten nicht alle Urlaubstage nehmen? Dann haben Sie Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs.
Urlaubsabgeltung – so funktioniert’s:
• Geregelt in § 7 Abs. 4 BUrlG
• Auszahlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 13 Wochen
• Anspruch ist nicht verhandelbar und nicht vertraglich ausschließbar
• Auch vererbbar , falls der Arbeitnehmer verstirbt
Sie wollen wissen, ob Ihre Abrechnung stimmt? Sprechen Sie uns an – wir prüfen das für Sie.
Eine Sperrfrist bedeutet, dass vorübergehend kein Arbeitslosengeld gezahlt wird (§ SGB III).
Typische Gründe:
• Eigenes Verschulden (z. B. verhaltensbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag ohne Grund)
• Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Maßnahmen
• Versäumnis von Meldeterminen
Die Sperrfrist beträgt meist 12 Wochen und kann den Anspruch verkürzen. Eine frühzeitige rechtliche Klärung ist sinnvoll.
Gesetzliche Regelungen verpflichten Arbeitgeber, Arbeitsplätze bei gesundheitlichen Einschränkungen anzupassen. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer haben entsprechende Ansprüche.
Bei längerer Krankheit ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Umsetzung richtet sich nach individuellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Was auf den ersten Blick freundlich klingt, kann zwischen den Zeilen viel aussagen. Wir helfen Ihnen beim Lesen, Verstehen und Korrigieren Ihres Zeugnisses.
Zeugnisarten im Überblick:
• Zwischenzeugnis: im laufenden Arbeitsverhältnis, z. B. bei Vorgesetztenwechsel oder Bewerbungen
• Endzeugnis: beim Ausscheiden – spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist
• Einfaches Zeugnis: nur Tätigkeitsbeschreibung
• Qualifiziertes Zeugnis: Tätigkeiten + Bewertung von Leistung & Verhalten
Was steht wirklich drin?
Die Formulierungen im Zeugnis folgen einem Bewertungscode – hier ein paar Beispiele:
Leistung:
• „stets zur vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut
• „zur Zufriedenheit“ = ausreichend
• „hat sich bemüht“ = ungenügend
Verhalten:
• „stets vorbildlich“ = sehr gut
• „ohne Tadel“ = ausreichend
• „insgesamt zufriedenstellend“ = mangelhaft
Form & Inhalt – darauf kommt es an:
• Muss auf Firmenpapier mit Briefkopf sein
• Muss Datum, Dauer & Art der Beschäftigung enthalten
• Dankesformel und Bedauern sind nicht verpflichtend , aber üblich
• Bei Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht zuständig
Unsicher mit Ihrem Zeugnis? Wir lesen zwischen den Zeilen und setzen Ihre Ansprüche durch. Kontaktieren Sie uns jetzt!